Corona | GMSH-Blog

Hausmeister im Homeoffice?

Die Gebäudebewirtschaftung betreut rund 730 Liegenschaften und ist mit ihrem Personal täglich vor Ort. Ein Hausmeister oder eine Haushandwerkerin kann ja aber nicht aus dem Homeoffice arbeiten. Jens-Peter Halbensleben ist Geschäftsbereichsleiter der Gebäudebewirtschaftung und erzählt, welche Lösungen für das Personal gefunden wurden.

Welche Lösungen hat Ihr Geschäftsbereich für das Bewirtschaftungspersonal gefunden?

Grundsätzlich läuft es nicht wesentlich anders als im örtlichen Baustellenbetrieb und beim Agieren im privaten Bereich. Es sind strikt die einschlägigen Hinweise zur Infektionsvermeidung zu befolgen, wie sie von den Gesundheitsorganisationen veröffentlicht wurden und auch in unserem Intranet einsehbar sind. Sehr erschwerend in der Gesamtsituation ist allerdings, dass die zur Risikogruppe gehörenden Kolleginnen und Kollegen nicht tätig werden können. Das Arbeiten vor Ort in den Liegenschaften ist für diese Gruppe zurzeit tabu und Homeoffice hilft hier in der Tat nicht weiter. Wir versuchen, dies soweit wie möglich mit den verfügbaren Kolleginnen und Kollegen aufzufangen. Die volle Schlagkraft kann vor diesem Hintergrund aber nicht überall erwartet werden.

 

Wie hat sich das Leistungsspektrum in den Liegenschaften seit Beginn der Krise verändert? Ist z.B. nach einer vermehrten Unterhaltsreinigung gefragt worden?

In einigen Liegenschaften, z.B. in den Justizvollzugsanstalten und Landesunterkünften, wird weiterhin nahezu Normalbetrieb gefahren. In den typischen Verwaltungsliegenschaften und auch in Schulungseinrichtungen ist der Betrieb und die Präsenz wie bei uns in der GMSH ja auch zurückgefahren. Dem passen wir uns an. In den ersten Wochen haben wir mit dem Ziel einer Präsenzminimierung vor Ort nur einen absoluten Notbetrieb gewährleistet. Dazu gehörte insbesondere der technische Betrieb. Nicht frequentierte Gebäude verursachen unter Umständen aber auch Mehrarbeit, z.B. eine regeläßige Spülung von Wasserleitungen, um die Trinkwasserhygiene zu gewehrleisten. Wir arbeiten jetzt wieder mit höherer Präsenz in den Liegenschaften und nutzen temporäre Freiräume zur Aufarbeitung von Dingen, die in der letzten Zeit zu kurz kamen. In der Reinigung wurden hier und da zusätzliche Reinigungsgänge und Desinfektionen nachgefragt. Diesem wird grundsätzlich aber nur bei einer entsprechenden Vorgabe durch das Gesundheitsamt entsprochen und bleibt damit der absolute Ausnahmefall in besonderen Einrichtungen.

 

Gibt es Unterschiede in den Liegenschaften? Welche Sicherheitsaspekte in Bezug auf ihre Gesundheit müssen unsere Hausmeister beispielsweise in Erstaufnahmeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten beachten?

Grundsätzlich gelten erst einmal die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie in den anderen Liegenschaften auch. In Erstaufnahmeeinrichtungen ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Infektions- und / oder Quarantänefällen höher als anderswo. Insofern ist dort besondere Verantwortung und Umsicht geboten. Bei entsprechenden Ereignissen wird jede Maßnahme bzw. jeder Einsatz unseres Personals mit dem dortigen ärztlichen Dienst abgestimmt, der unser Personal diesbezüglich mitbetreut.

 

Wie reagieren Firmen, die zum Beispiel mit einer Kleinreparatur beauftragt werden? Sind die alle noch zu erreichen und werden die auch auf die Liegenschaften gelassen?

Auch die Firmen bemühen sich natürlich nach Kräften um den Schutz ihres Personals und schauen sich an, für welchen Auftrag sie in welche Liegenschaft und mit welchem Risiko eingeladen werden. Anderseits sind sie natürlich auf Aufträge angewiesen. Wir beschränken uns in gegenseitiger Rücksichtnahme auf das, was wirklich dringlich ist und sich nicht verschieben lässt. Bisher klappt das ganz gut und wir bekommen unsere Bedarfe gedeckt.

 

Wie sieht die Arbeit aktuell in der Drittmietvertragsverwaltung aus? Finden noch Objektrecherchen statt und können noch neue Mietverträge geschlossen werden?

Besichtigungen von neuen potenzieller Anmietungsobjekten haben in den letzten Wochen nicht stattgefunden. Gleichwohl haben wir neue Mietverträge dort abgeschlossen, wo die Phase der Besichtigungen schon vorher abgeschlossen war. Prominentes Beispiel ist die Nachfolgevermietung für das Louf, die Restauranträumlichkeiten in der Liegenschaft des Finanzministeriums.

 

Und was ist mit dem Energie- und Abfallmanagement? Können die Kolleginnen und Kollegen dort jetzt beobachten, dass die Verbräuche sinken und weniger Abfall produziert wird?

Interessante Frage. Diese kann ich im Moment leider noch nicht beantworten. Das entsprechende Controlling gehörte in den vergangenen Wochen nicht zu unseren Kernaufgaben. Auch erfolgen diese Auswertungen in der Regel zeitlich nachlaufend. Wir werden dann mal schauen, ob sich hier ein Corona-Knick erkennen lässt.

 

Interview vom 24. April 2020 mit Jens-Peter Halbensleben, damaliger Leiter des Geschäftsbereiches Gebäudebewirtschaftung

Profilbild von: Natali Fricke

Autor/in

Natali Fricke

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit