Corona | GMSH-Blog

Wie wirkt sich Corona auf die Rechtsprechung aus?

Die Coronakrise hat alle Bereiche des Lebens verändert. Wie wirkt sie sich auf die Rechtsprechung aus? Gibt es zum Beispiel neue oder andere Gesetze in der Vergabe? Oliver Schubert, Leiter des Justiziariats, beantwortet diese Fragen und berichtet, welche positiven Nebeneffekte sich für ihn entwickelt haben.

Neue Rechtsgrundlagen waren nicht nötig, um schnell auf die Corona-Pandemie reagieren zu können. Die Durchführung von schlanken Vergabeverfahren zum Beispiel zur Beschaffung von Schutzmasken, Desinfektionsmitteln, medizinischem Gerät und auch von Hard- und Software für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen oder Videokonferenztechnik usw. hat sich ohne Weiteres mit einer besonderen Dringlichkeit begründen lassen. Hierzu ist es im Einzelfall sogar zulässig gewesen, mit jeweils nur einem Unternehmen in Kontakt zu treten und sehr kurze Fristen zu setzen. Auf die Möglichkeit solcher Dringlichkeitsvergaben haben der Bund und das Land Schleswig-Holstein ihre Vergabestellen auch zeitnah hingewiesen.

 

In einzelnen Fällen mussten wir kurzfristige Lösungen zur Anpassung unserer Vergabeverfahren an die geänderten Umstände finden. So war zum Beispiel aufgrund der Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden die Durchführung von Eröffnungsterminen in Anwesenheit der Bieter nicht mehr möglich. Daher musste die Öffnung der Angebote ohne die Bieter erfolgen. Die notwendigen Informationen erhielten die Bieter dann sofort nach Abschluss des Eröffnungstermins. Ein weiteres Beispiel zeigt, wie flexibel auf Probleme in Vergabeverfahren reagiert worden ist. Waren Bieter aufgrund der verzögerten Antragsbearbeitung durch öffentliche Stellen nicht in der Lage, aktuelle Eignungsbescheinigungen vorzulegen, wie zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, so reicht grundsätzlich die Einreichung von entsprechenden Eigenerklärungen aus.

 

Haben sich damit auch die Aufgaben des Justiziariats verändert?

Wir standen am 16. März 2020 vor der Herausforderung, die Aufgaben des Justiziariats innerhalb kürzester Zeit so zu organisieren, dass sie von zu Hause aus wahrgenommen werden konnten. Der Geschäftsbereich IT und Organisation hatte uns gut und kompetent unterstützt, damit wir mobil arbeiten können. Ich hatte vermutet, dass der juristische Beratungsbedarf aus den Geschäftsbereichen der GMSH aufgrund der Corona-Pandemie zurückgehen würde. Das war aber überraschenderweise nicht der Fall. In diesem schwierigen Umfeld ist es uns gelungen, alle Anforderungen an das Justiziariat zeitnah und gut zu erfüllen.

 

Welche juristischen Fragen bearbeiten Sie seit Ausbruch der Corona-Pandemie am meisten?

Als klar war, dass das öffentliche und private Leben zum Stillstand kommen würden, waren einige grundsätzliche Fragen von nicht unerheblicher Bedeutung zu beantworten, wie zum Beispiel die Frage, ob Baustellen stillgelegt werden sollen. Von diesem Gedanken ist schnell Abstand genommen worden. Im Folgenden war dann eine Antwort auf das Problem zu finden, ob Bauunternehmen oder Planer einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz haben, wenn es zu Bauablaufstörungen oder verlängerten Planungsprozessen kommt, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Diese grundsätzlichen Fragen hat das Justiziariat für die Geschäftsbereiche Landes- und Bundesbau aufbereitet und insbesondere ein Hinweisblatt für den Umgang mit Bauablaufstörungen formuliert. Ansonsten haben wir unser Tagesgeschäft im unverminderten Umfang weiter fortgeführt.

 

Sie bieten ja auch regelmäßig für unsere Kolleginnen und Kollegen Präsenzschulungen an, die im Moment leider nicht stattfinden können. Welche Lösung haben Sie dafür finden können?

Unsere Präsenzschulungen, wie zum Beispiel die dreiwöchigen Justiziariatschulungen zum privaten Baurecht oder die Vergabe- und Vertragsgespräche, sind nur verschoben worden und finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Für die Technische Hochschule Lübeck biete ich mittlerweile Online-Vorlesungen an. Die Studierenden sehen mich dabei über eine Webcam und schauen mit mir auf meine PowerPoint-Präsentation. Während der Vorlesung können die Studierenden in einem Chat ihre Fragen schriftlich stellen, die ich dann mündlich für alle Beteiligten beantworten kann. Auf diese Weise sind wir miteinander in Kontakt geblieben. Die Reaktion der Studierenden war positiv. Mein Eindruck ist, dass Online-Schulungen eine gute Ergänzung zu den Präsenzschulungen sein können. Vielleicht wird auch der Weg zum E-Learning eröffnet, um die Schulungen der GMSH noch vielfältiger zu gestalten. Durch die Corona-Pandemie ist die Arbeit bei der GMSH elektronischer und mobiler geworden. Dies kann ich mir auch für unsere Schulungen gut vorstellen.

 

Können Juristen eigentlich mobil im Homeoffice arbeiten oder müssen Sie für Ihre Arbeit im Büro sein, um dort die Gesetzestexte lesen zu können?

Seit der Corona-Pandemie bin ich in der elektronischen Welt angekommen. Vor dieser Zeit habe ich mir nicht vorstellen können, so umfassend elektronisch zu arbeiten. So schaue ich im Augenblick nicht mehr in juristische Kommentarliteratur, die ich zu Hause auch gar nicht in den aktuellen Fassungen habe, sondern nutze entsprechende juristische Datenbanken. Viele Urteile drucke ich nicht mehr aus, sondern lese sie am Bildschirm und versehe sie dort mit meinen Unterstreichungen und Anmerkungen. Mit Gesetzen arbeite ich aber weiterhin in Papierform.

 

Wie halten Sie innerhalb Ihres Bereichs den Kontakt untereinander?

Wir bleiben telefonisch und per E-Mail in Kontakt. Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich auf freiwilliger Basis zu einer Whats-App-Gruppe zusammengetan, sodass es möglich ist, auch außerhalb des Dienstes miteinander schreiben zu können. Hiervon haben wir gerade zu Beginn der Corona-Pandemie Gebrauch gemacht.

 

Interview vom 13. Mai 2020 Oliver Schubert, Leiter des Justiziariat

Profilbild von: Natali Fricke

Autor/in

Natali Fricke

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit