Zweimal im Jahr initiiert Thomas Friedrich eine sogenannte Liegenschaftsentwicklungsbesprechung mit allen Schnittstellen. Bei diesen Meetings kommen bei der Bundeswehr fünf bis sechs unterschiedliche Behörden an einen Tisch. Auf der Agenda stehen dann aktuelle Sanierungsvorhaben und Neubauprojekte sowie deren Status. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) ist mit seinem Stab Infrastruktur sein Ansprechpartner vor Ort. Es klärt, was gebraucht wird, und stellt anhand dessen Bedarfe und Raumprogramme auf. Thomas Friedrich berät dabei bezüglich technischer, physikalischer, planungs- und ordnungsrechtlicher Fragen.
Wir führen die Leistungsphasen 1 bis 5 selbst durch
Anschließend werden die Kosten geprüft und die Planung an die Fachaufsichtsführende Ebene in Kiel weitergegeben. Von dort erhält Thomas Friedrich dann den Planungsauftrag, welchen er mit unseren Planungsabteilungen durchspricht. Je nach Projektaufwand führen unsere Kolleginnen und Kollegen die Leistungsphasen 1 bis 5 selbst durch oder es werden freiberuflich Tätige beauftragt. Thomas Friedrich ist dabei die exklusive Schnittstelle für alle. Er legt den Zeitrahmen und das Kostenbudget fest und beantragt rechtzeitig eventuelle Nachträge. Er trägt ein hohes Maß an Verantwortung, trifft zentrale Entscheidungen und ist mit Herzblut dabei: „Wenn ich nur Entscheidungserfüller wäre, würde mich der Job hier nicht interessieren.“
- Alle Leistungsphasen im Überblick
- Grundlagenermittlung: Klären der Aufgabenstellung
- Vorplanung: Zielkatalog, Planungskonzept
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung: System- und Integrationsplanung
- Genehmigungsplanung: Bearbeiten und Einreichen der Bauvorlagen
- Ausführungsplanung: Bearbeitung bis zur Ausführungsreife
- Vorbereitung der Vergabe: Massenermittlung und Leistungsverzeichnis
- Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfen und Werten der Angebote
- Objektüberwachung: Begleiten des Bauablaufs
- Objektbetreuung und Dokumentation: Betreuung nach Gebäudeerstellung
Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse der GMSH-Projektleitung
Eine GMSH-Projektleitung ist dafür verantwortlich, dass die Projektziele nach den Vorgaben der Auftraggeber ordnungsgemäß erreicht werden. Sie ist zentrale Ansprechperson für alle internen und externen Projektbeteiligten und stellt den Informationsfluss innerhalb des Projekts sicher. Sie erledigt insbesondere Projektleitungs- und Projektsteuerungsaufgaben. Sie plant, überwacht und steuert die ihr übertragenen Projekte und
- klärt mit dem Kunden die Projektziele (Termine, Kosten, Mittelabfluss, Qualitäten und Quantitäten) und strukturiert das Projekt mit definierten Leistungs- bzw. Arbeitspaketen und beauftragt diese
- bereitet die Einschaltung von freiberuflich Tätigen vor
- erwirkt alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Abnahmen
- beantragt die Baufreigabe und die Mittelzuweisung
- legt den Umfang der Ausschreibungspakete fest
- gliedert die Kostenberechnung nach Kosten-Kontroll-Einheiten
- schafft die formellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vergabe und legt alle Vertragsbedingungen fest
- nimmt die Bauherrenfunktion nach § 54 LBO wahr.
Vom Architekt zum GMSH-Projektleiter
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